Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mit dem Entscheid für die Form der Genossenschaft ist der Wunsch verbunden, dass die Kulturlandsgemeinde von möglichst vielen Interessierten mitgetragen wird. Jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Anteilschein erwirbt, kann der Genossenschaft beitreten. Natürliche Personen können beliebig viele Anteilscheine zu CHF 100, juristische Personen zu CHF 500 zeichnen. Die Anteilscheine sind einmalig zu begleichen. Wir freuen uns darüber, wenn auch Sie die Kulturlandsgemeinde mittragen!

Jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Anteilschein erwirbt, tritt der Genossenschaft bei. Es können unbegrenzt viele Anteilscheine erworben werden.

Statuten

Anteilscheine

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